Tagesbehandlung §115e SGB V für wenige Patientengruppen relevant

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen schreitet voran. Die angestrebte Ambulantisierung könnte Abhilfe schaffen. Der Gesetzgeber schafft dafür stetig weiter neue Möglichkeiten.

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg stellte im gestrigen GQMGImpuls, vor 22 Teilnehmern, eine der Alternativen vor. Die Tagesbehandlungen nach §115e SGB V. Diese Behandlungsform macht es möglich, Patienten stationär zu versorgen, ohne dass diese im Krankenhaus übernachten. Nach einer zweitägigen stationären Behandlung, können die Patienten im gewohnten Umfeld nächtigen und am Folgetag erneut im Krankenhaus behandelt werden.

Vorgabe ist es, dass die Patienten im Vorfeld über die Regularien der tagesstationären Behandlung aufgeklärt werden. So muss beispielsweise darüber informiert werden, dass die Patienten nur in Ausnahmefällen mit einer Fahrtkostenerstattung rechnen können. Auch die Vorgabe, dass Patienten täglich mindestens sechs Stunden eine überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlung im Krankenhaus erhalten müssen, muss dargelegt werden. Um die Aufklärung und Umsetzung MD-prüfungssicher nachweisen zu können, benötigt es eine sehr gute Dokumentation, vielleicht auch einen neuen Aufklärungsbogen.

In der anschließenden Diskussion bestand Konsens, dass diese Regelungen wenig Entlastung für den Krankenhaussektor bringen werden. Da es vermutlich nur wenige Patientengruppen trifft, werden die Stationen dennoch weiter gut gefüllt sein.

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg empfiehlt vorab zu prüfen, welche Patienten für diese Behandlung in Frage kommen würden – und die finanziellen Auswirkungen zu berechnen. In 2023 waren es nur wenige Fälle, die nach §115 e SGB V behandelt und abgerechnet wurden.

GQMGimpuls ist eine kostenfreie Veranstaltungsreihe der GQMG, die monatlich stattfindet und ohne vorherige Anmeldung zu besucht werden kann. Die weiteren Termine finden Sie unter GQMGimpuls | GQMG


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